Leistungen

Ordentliche Hausverwaltung

  1. Vertretung der Wohnungseigentumsgemeinschaft in allen Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG2002).
  2. Durchführung einer Eigentümerversammlung alle 2 Jahre, auf Wunsch gerne auch im Jahresrhythmus.
  3. Vertretung vor Behörden, Finanzämtern und Schlichtungsstellen, sofern dies nicht anderen Berufsgruppen vorbehalten ist.
  4. Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit der ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft und Abwicklung derselben.
  5. Abschluss einer angemessene Versicherung Ihrer Liegenschaft.
  6. Abwicklung der Vermietung allgemeiner Teile an Nicht-Wohnungseigentümer.
  7. Abschluss von Dienst- und Werkverträgen (Reinigungsverträge, Wartungsverträge, u.ä.) im Namen der Wohnungseigentumsgemeinschaft.
  8. Erstellung der jährlichen Kostenvorausschau für Ihr Haus. Basis dafür sind die von Ihnen bekannt gegebenen Investitionspläne oder Änderungsvorhaben der Wohnungseigentumsgemeinschaft.
  9. Allfällige Schadensabwicklung mit der Versicherung.

Buchhaltung

  1. Abrechnung:
    Sie erhalten Ihre Betriebskosten- und Reparaturrücklagenabrechnung bis spätestens Juni des der Abrechnungsperiode nachfolgenden Kalenderjahres samt den aufzulegenden Belegen.
    Auf die ordnungsgemäße Erstellung sämtlicher für die Liegenschaft relevanter Abrechnungen (Aufzugsabrechnungen, Heizkostenabrechnungen und Waschküchenabrechnungen, individuelle Wasserabrechnungen …) können Sie ebenfalls vertrauen.
  2. Rücklagen:
    Für jede Liegenschaft sind angemessene Rücklagen zu bilden. Die Veranlagung erfolgt auf Geldmarktkonten zu den unserer Kanzlei gewährten Sonderkonditionen für täglich fällige Gelder. Damit Sie auch morgen einfach ruhig wohnen können. Und das Geld vorhanden ist, wenn man es braucht.
  3. Kontoführung:
    Die Gelder der Wohnungseigentumsgemeinschaft liegen auf einem sog. ‚Anderkonto‘, welches auf die Wohnungseigentumsgemeinschaft lautet. Wir wickeln für Sie treuhändisch alle Zahlungen und Leistungen im Rahmen der ordentlichen Verwaltung ab – inklusive rechtswirksamer Quittierung und Verbuchung. 
  4. Vorschreibung & Mahnwesen:
    Wir schreiben die monatlichen Wohnkosten vor und heben diese für Sie ein. Jeder Eigentümer erhält eine Jahresrechnung. Eigentümer, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden über Änderungen der Zahlungspositionen schriftlich informiert.
    Wenn doch einmal gemahnt werden muss – wir kümmern uns um die freundliche Zahlungserinnerungen und ggf. die rechtliche Verfolgung von Zahlungsrückständen durch einen Anwalt.
  5. Finanzamt:
    Auch der Staat will sein Geld. Wir erstellen für Sie die Umsatzsteuererklärungen der Wohnungseigentumsgemeinschaft an das Finanzamt.
  6. Lohnverrechnung:
    Die pünktliche und korrekte Lohnverrechnung für Hausbesorger und/oder Reinigungspersonal sorgt für Motivation bei denselben. Und erspart Ihnen ebenfalls Arbeit.
  7. Finanzierung:
    Falls notwendig kümmern wir uns bei Bedarf um die Aufnahme von Darlehen zur Deckung von ordnungsgemäßen Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten. Siehe dazu auch Punkt ‚Sanierungsarbeiten‘.

Sanierungsarbeiten

  1. Ausschreibung der Arbeiten: 
    Die Bedürfnisse und Erwartungen der Eigentumsgemeinschaft stellen die Basis für jede gute Ausschreibung dar. Diese zu erkennen und zu berücksichtigen, erscheint zwar selbstverständlich, ist aber in der gelebten Praxis nicht immer der Fall. Wir beraten Sie schon im Vorfeld allfälliger Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich der Umsetzbarkeit, der langfristigen Sinnhaftigkeit und der zu erwartenden Kosten – dazu liefern wir Ihnen mit einer zielgerichteten und professionellen Ausschreibung die nötige Entscheidungsgrundlage.
  2. Preisverhandlungen:
    Wir achten auf Ihr Geld. Nach erfolgter Ausschreibung führen wir faire, aber intensive Verhandlungen mit den jeweiligen Anbietern, um Ihnen sowohl die professionellste als auch kostengünstigste Durchführung der Arbeiten zu garantieren. Wir arbeiten hierbei nach dem Bestbieterprinzip.
  3. Kontrolle der Professionisten und der Arbeiten:
    Schon der Volksmund sagt: ‚Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.‘
    Generell gilt: Nur von uns im Rahmen einer Lieferantenbewertung geprüfte Unternehmen dürfen Arbeiten an Ihrer Liegenschaft übernehmen. Diese Bewertung führen wir im jährlichen Abstand mit allen Lieferanten durch.
    Wir begleiten zudem sämtliche Sanierungsarbeiten mit einer laufenden Projekt- und Umsetzungskontrolle, um sicherzustellen, dass die geplanten Arbeiten ohne Zeitverzögerung, in der gewünschten Qualität und ohne Mehrkosten erbracht werden.
  4. Endabnahme:
    Nach Erhalt der Schlussrechnung überprüfen wir vor Ort, ob sämtliche Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden. Erst bei positivem Gesamtabschluss erfolgt die Freigabe der Rechnungen. Ende gut, alles gut.
  5. Finanzierung:
    Wir unterstützen die Eigentumsgemeinschaft auch hinsichtlich allfällig notwendiger Finanzierungsmöglichkeiten. Sollte die Reparaturrücklage nicht ausreichen ein Sanierungsprojekt zu finanzieren, kommt es ganz besonders auf die richtige Wahl und Ausgestaltung (Laufzeit, Konditionen) der Projektfinanzierung an. Natürlich erfolgt dies aber bereits vor dem Projektbeginn.